Rahmenvertrag

Ein verbindlicher Ablauf statt fünf Einzel­entscheidungen pro Schaden­fall.

Für Hausverwaltungen und Wohnungs­unternehmen mit regelmäßigem Schaden­aufkommen — feste Reaktions­zeiten, Festpreis­liste, ein Ansprech­partner, ein Quartals-Reporting.

Übergabe­fertige Wohnung nach abgeschlossenem Schadenfall
Wann sinnvoll

Ab ca. 12 Schaden­fällen pro Jahr rechnet sich der Rahmen­vertrag.

Bei vereinzelten Schaden­fällen reicht die Einzel­beauftragung. Sobald Schaden­fälle aber zur Routine werden — typischer­weise ab 1.500 Einheiten im Bestand oder einem Schaden­aufkommen ab 1 pro Monat — wird die Einzel­steuerung selbst zum Engpass.

Der Rahmen­vertrag definiert einmalig Reaktions­zeiten, Mess­standards, Festpreise und Reporting. Jeder neue Schaden­fall läuft danach automatisch entlang dieses Rahmens — Sie als Verwaltung müssen pro Vorgang keine Konditionen mehr verhandeln.

Das senkt nicht primär die Stück­kosten, sondern die internen Bearbeitungs­kosten — und macht das Reporting gegenüber Eigen­tümern und Beirat planbar.

Für wen

Geeignet ab wiederkehrenden Schaden­fällen oder mehreren Objekten.

Wenn Schaden­fälle keine Ausnahme mehr sind, lohnt sich ein verbindlich definierter Ablauf statt Einzel­koordination je Vorgang.

  • Verwaltungen ab ca. 1.500 Einheiten
  • Wohnungs­unternehmen mit mehreren Standorten
  • Bestands­halter mit eigenem technischen Stab
  • WEG-Verwaltungen mit Versicherungs-Selbst­behalt
  • Asset Manager mit Reporting­pflicht
  • Facility Manager mit Schaden-Ausschreibungs­pflicht
Vertragsinhalt

Was im Rahmen­vertrag verbindlich geregelt ist.

01

Reaktions­zeit

Erstkontakt mit Mieter innerhalb 4 Werk­stunden nach Meldung. Vor-Ort-Termin innerhalb 24 h bei Akut­schäden.

02

Notfall-Linie 24/7

Eigene Telefon­nummer für Rahmen­vertrags-Kunden, auch nachts und am Wochen­ende. Reaktion innerhalb 60 Minuten.

03

Festpreis­liste 2026

Trocknungs­tag, Mess­fahrt, Bau­leitung, Standard-Instandsetzung — ohne Pauschal­zuschläge und ohne Stunden­abrechnung.

04

Quartals-Reporting

Anzahl Schaden­fälle je Objekt, Reaktions­zeiten, Dokumentations­quote, durch­schnittliche Schaden­dauer.

05

Datenschutz-DPA

Auftrags­verar­bei­tungs­vertrag nach DSGVO Art. 28, inklusive technisch-organisatorische Maßnahmen.

06

Kündigungs­frist

3 Monate zum Quartals­ende. Keine Mindest­vertrags­laufzeit, kein Schaden­volumen-Commitment.

Rahmenvertrag · B2B-Hauptangebot

Feste Abläufe für wiederkehrende Schadenfälle.

Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten oder regelmäßigem Schadenaufkommen schafft ein Rahmenvertrag klare Meldewege, feste Ansprechpartner und planbare Koordination.

Geeignet ab wiederkehrenden Schadenfällen oder mehreren Objekten

Rahmenvertrag enthält

07 Bausteine
  1. 01Objektkenntnis statt Briefing von null
  2. 02Priorisierte Reaktion — 4 h SLA werktags
  3. 03Feste Konditionen, planbare Kosten
  4. 04Persönlicher Ansprechpartner für alle Objekte
  5. 05Digitales Objekttagebuch & Historie
  6. 06Quartalsweise Berichte und Begehung
Mini-Kalkulations­beispiel

Verwaltung mit 4.200 Einheiten, ca. 38 Schaden­fällen pro Jahr.

Interner Aufwand vorher
Ø 6,5 h
pro Schaden­fall
Mit Rahmen­vertrag
Ø 0,8 h
pro Schaden­fall
Eingesparte Bearbeitung
≈ 217 h / Jahr
entspricht 0,12 VZÄ

Demo-Kalkulation auf Basis typischer Verwaltungs-Benchmarks. Wir erstellen pro Anfrage eine objekt­spezifische Rechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Schaden­aufkommens.

Onboarding

Von Vertrags­unterschrift bis erster Schaden­fall.

  • Tag 1: Kick-off mit Verwaltung und Technik (90 Min)
  • Tag 2–5: Objekt­liste, Ansprech­partner, Eskalations­pfade
  • Tag 6: Einweisung Schaden­melde-Prozess (45 Min, remote)
  • Tag 7: Go-Live — erster Schaden­fall läuft im Rahmen­vertrag
  • Tag 30: Erste Status-Review mit Reaktions­zeit-Auswertung
  • Tag 90: Erstes Quartals-Reporting an Verwaltung und Beirat
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Rahmen­vertrag.

Müssen wir ein Schaden­volumen garantieren?
Nein. Es gibt keine Mindest­abnahme, keine Pauschale, kein Stand­by-Entgelt. Sie zahlen ausschließlich die tatsächlich bearbeiteten Schaden­fälle.
Können einzelne Objekte ausgeschlossen werden?
Ja. Im Rahmen­vertrag wird die Objekt­liste verbindlich geführt — Ergänzungen und Streichungen sind jederzeit ohne Vertrags­anpassung möglich.
Was, wenn wir mit einem bestehenden Dienst­leister vergleichen wollen?
Wir stellen Ihnen einen Probe-Schaden­fall transparent zur Verfügung. Sie sehen Akte, Doku und Schluss­paket — und können danach entscheiden.
Was passiert mit der Daten­hoheit?
Alle Daten gehören Ihnen. Bei Kündigung erhalten Sie eine vollständige Export-ZIP aller Schaden­akten — maschinen­lesbar und drucktauglich.
Schadenfall melden

Eine Meldung. Alle Gewerke.
Alles geregelt.

Geben Sie den Schaden ab — wir liefern den Abschluss­bericht. Kostenfreier Feuchte-Check werktags innerhalb von 4 Stunden, ohne Auftrags­bindung.